in Kooperation mit der Volkshilfe
Wir sind ISO 9001:2008 zertifiziert.

Bunte Hände mit aufgemalten Gesichtern winken

Die Kernangebote im Kinderschutz-Zentrum Liezen

Beratung

Einzel,- Familien-, Gruppenberatung

Der Begriff Beratung bezeichnet im Allgemeinen ein Gespräch oder einen anderweitig kommunikativen Austausch (Brief, E-Mail o. ä.) oder auch eine praktische Anleitung, die zum Ziel hat, eine Aufgabe oder ein Problem zu lösen oder sich der Lösung anzunähern. Im psychosozialen Bereich gibt es hierzu auch verschiedene besondere Beratungsmethoden.

Psychotherapie

Einzel-, Familien-, Gruppenpsychotherapie

Psychotherapie ist die geplante Behandlung von psychischen, psychosozialen und/oder psychosomatischen Leidenszuständen aufbauend auf wissenschaftlich fundierten Methoden. Die Wirkung der Psychotherapie entfaltet sich in der Vertrauensbeziehung zwischen PsychotherapeutIn und KlientIn und lebt vom wechselseitigen Austausch vorwiegend in Form von Gesprächen. Auf dem Weg zum Behandlungsziel werden Prozesse in Gang gesetzt, welche Heilung ermöglichen.

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (Spieltherapie)

Die Spielbehandlung des Kindes ist ein symbolischer Ausdruck der Phantasien, Gefühle und Ängste und wird therapeutisch wahrgenommen als Sprache des Kindes, so wie der Erwachsene sich in Worten ausdrückt. Das Spiel des Kindes birgt „heilende Kräfte“. Altersgemäß bezieht das Kind auch den Therapeuten/die Therapeutin in seine Spiele ein. Die Psychotherapie mit Jugendlichen geht ein auf die Bedürfnisse der Adoleszenz, u.a. Ablösungskonflikte und Identitätsfindung und gibt dem spezifischen Ausdruck Jugendlicher Raum.

Klinisch-Psychologische Behandlung

Einzel-, Familien-, Gruppenbehandlung

Die klinisch-psychologische Behandlung umfasst die Behandlung von Verhaltensstörungen, psychischen Veränderungen und Leidenszuständen, auf Grundlage der psychologischen Wissenschaft, deren Erkenntnissen, Theorien, Methoden und Techniken sowie des Erwerbs der fachlichen Kompetenz im Sinne des Bundesgesetzes.

Sie ist aufbauend auf klinisch-psychologischer Diagnostik fokussiert, ziel- und lösungsorientiert.

Krisenintervention in Bezug auf Gewalt

Eine Krise kann bedeuten: es ereignet sich etwas Neues oder aber etwas anderes, das sich einstellen sollte, tritt nicht ein. Eine Krise bedeutet Gefahr und Chance. Man kann Krisen als Hinweis verstehen, dass sich ein Problem verschlimmern wird, wenn keine Änderung eintritt oder als eine Chance, dass die notwendigen Veränderungen in einer Familie zustande kommen. Deshalb braucht das therapeutische Ziel nicht darauf begrenzt zu sein, den Status quo wieder herzustellen, sondern kann auf ein besseres Zusammenspiel der Familieneinheit gerichtet werden.

Supervision

Supervision ist eine spezifische Beratungsform, die in beruflichen Angelegenheiten begleitend und unterstützend von Menschen genutzt wird. Unter Anleitung einer/eines Supervisorin/Supervisors werden Fragen und Themen, die sich aus den Anforderungen des Berufs ergeben, reflektiert, geklärt und zukünftige alternative Handlungsmöglichkeiten erarbeitet.

Helferkonferenzen

Eine Helferkonferenz ist eine hilfreiche wie unterstützende Intervention, im Rahmen derer mehrere Institutionen und Helfer involviert sind. Bei dieser Art können sich alle beteiligten Helfer gemeinsam mit den Betroffenen austauschen. Dadurch kann eine weitere Vorgehensweise gut abgestimmt werden. Dabei geht es um die Koordinierung der Hilfsangebote unter Miteinbeziehung der Interessen der Klienten und der Beachtung jener Hilfsangebote, die bis jetzt gut angenommen werden konnten.

Präventionsarbeit

Präventionsarbeit kann in Form von Vorträgen, Seminaren und Workshops stattfinden. Dabei werden Informationen über die Entstehung, die Dynamik, sowie über mögliche Auswirkungen von Gewalt (Vernachlässigung, Missbrauch, ...) vermittelt. Missbrauch und Gewalt im sozialen Umfeld und damit verbundene Dynamiken erkennen, hilft Betroffenen oft, die „Mauer des Schweigens“ zu durchbrechen. Auch nicht unmittelbar Betroffene erhalten unsere Unterstützung, wir sind auch für Angehörige oder nahe stehende Menschen Ansprechpartner! Durch die Bewusst-Werdung und Sensibilisierung kann aber nicht nur Betroffenen geholfen werden, sondern auch anderen Menschen, Bezugspersonen, Ämter und Institutionen können ihre Verantwortung verstärkt wahrnehmen.

Seminare und Vorträge 

Zu folgenden Themen können Sie bei uns Seminare oder Vorträge anfragen:

  • Kinderschutz
  • Sexuelle Gewalt
  • Patchworkfamilien
  • Trennung/Scheidung
  • Gewalt
  • Pubertät

Prozessbegleitung

Von körperlicher oder sexueller Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche, sowie deren Bezugspersonen, die bereits eine Anzeige erstattet haben oder eine solche in Erwägung ziehen, können im Kinderschutz-Zentrum Liezen das Angebot einer kostenlosen, durch das Bundesministerium für Justiz geförderten Prozessbegleitung in Anspruch nehmen.

Prozessbegleitung umfasst sowohl die psychosoziale, als auch die juristische Beratung und Begleitung während eines strafrechtlichen Verfahrens und beinhaltet unter anderem: 

  • Beratung bei der Vorgehensweise hinsichtlich einer bevorstehenden Anzeige, sowie bezüglich weiterer Schritte
  • Vermittlung von Informationen über den Ablauf einzelner Verfahrensschritte
  • Vorbereitung auf und Begleitung bei polizeilichen Einvernahmen und Gerichtsterminen
  • Rechtliche Vertretung
  • Unterstützung im Umgang mit Sorgen, Ängsten, Belastungen, etc.
  • Koordination der Vorgehensweise mit allen beteiligten Stellen
  • Vermittlung weiterführender Unterstützung

Fachstelle für Prozessbegleitung des Bundesverbandes der Österreichischen Kinderschutzzentren: www.pb-fachstelle.at

Besuchsbegleitung

Besuchsbegleitung stellt eine professionelle Form der Unterstützung für Kinder und Eltern bei der Durchführung von Besuchskontakten dar. Kinder haben das Recht auf Kontakt und Beziehung zu beiden Elternteilen (UN Menschenrechtskonvention). Sie unterstützt Kinder und Eltern bei der Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Besuchskontakten und bei der Auseinandersetzung mit Erfahrungen aus ihren Besuchskontakten. Sie soll Eltern befähigen, Besuchskontakte eigenverantwortlich zu gestalten. 

Gründe für einen zeitlich begrenzten, begleiteten Besuchskontakt:

  • Gerichtliche Anordnung
  • Entfremdung zwischen Kind und nicht sorgeberechtigtem Elternteil (wenn keine persönliche Beziehung zwischen den beiden besteht)
  • Initiative eines Elternteils des Kindes (z.B. nach problematischen Erfahrungen)
  • Bedürfnis nach Schutz für das Kind (Befürchtungen um das Wohl des Kindes während des Besuchskontaktes)
  • Fehlende Räumlichkeiten

Besuchsbegleitung wird von fachlich qualifiziertem Personal in Form von Beratung gestaltet und stellt keine Begutachtung dar. Die Besuchsbegleitung wird durch das Ministerium für soziale Sicherheit und Generationen finanziert. Bei Vorlage eines Gerichtsbescheides sowie bei entsprechend geringem Einkommen wird das Angebot durch das Bundesministerium gefördert und ist somit kostenlos.

Elternberatung

Die Scheidung der Eltern stellt für Kinder und Jugendliche einen bedeutsamen familiären Umbruch dar, der überwiegend als große Herausforderung erlebt wird.

Ziel der Beratung ist es, dass Sie sich mit den speziellen Bedürfnissen Ihrer Kinder, welche sich im Zuge des Scheidungsprozesses ergeben können, auseinandersetzen. Sie erhalten wesentliche Informationen, die es Ihnen erleichtern sollen, die Trennungssituation für Ihre Kinder so gut wie möglich zu gestalten.

Kinderschutz-Zentrum Liezen


Hotline: +43 (0) 3612 21002
03612 21002


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