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Besuchsbegleitung

Besuchsbegleitung



Besuchsbegleitung stellt eine professionelle Form der Unterstützung für Kinder und Eltern bei der Durchführung von Besuchskontakten dar. Kinder haben das Recht auf Kontakt und Beziehung zu beiden Elternteilen (UN Menschenrechtskonvention). Sie unterstützt Kinder und Eltern bei der Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung von Besuchskontakten und bei der Auseinandersetzung mit Erfahrungen aus ihren Besuchskontakten. Sie soll Eltern befähigen, Besuchskontakte eigenverantwortlich zu gestalten.
Gründe für den zeitlich begrenzten Einsatz:
1. gerichtliche Anordnung
2. Entfremdung zwischen Kind und nicht-sorgeberechtigtem Elternteil (wenn keine persönliche Beziehung zwischen den beiden besteht)
3. Initiative eines Elternteils des Kindes (z.B. nach problematischen Erfahrungen)
4. Bedürfnis nach Schutz für das Kind (Befürchtungen um das Wohl des Kindes während des Besuchskontaktes)
5. fehlende Räumlichkeiten
Besuchsbegleitung wird von fachlich qualifiziertem Personal in Form von Beratung gestaltet und stellt keine Begutachtung dar. Damit Besuchsbegleitung durchgeführt werden kann, wurde beim Ministerium um Finanzierung angesucht.
Die Besuchsbegleitung wird durch das Ministerium für soziale Sicherheit und Generationen finanziert.